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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Lionsgroup Trading International GmbH

    handelnd unter dem Projektnamen „Redline Wheelworks"

    § 1 Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der Lionsgroup Trading International GmbH, Gotlandstraße 1, 10439 Berlin, handelnd unter dem Projektnamen „Redline Wheelworks" (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen der Felgenaufbereitung, -reparatur und -veredelung geschlossen werden.
    2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich vermerkt.
    3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
    4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

    § 2 Vertragsschluss

    1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Auftragserteilung.
    2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag des Auftraggebers annimmt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch Beginn der Arbeiten erfolgen.
    3. Vor Arbeitsbeginn erfolgt eine Begutachtung der Felgen. Der endgültige Preis wird nach der Begutachtung festgelegt und dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag nach Mitteilung des endgültigen Preises kostenfrei zu stornieren, sofern mit den Arbeiten noch nicht begonnen wurde.

    § 3 Leistungen

    1. Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an: CNC-Glanzdrehen, Pulverbeschichtung, Smart-Repair, Speichenservice, Korrosionsbeseitigung und Individual-Lackierung.
    2. Der genaue Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.
    3. Der Auftragnehmer behält sich vor, im Rahmen der Auftragsausführung technisch notwendige Änderungen vorzunehmen, wenn diese zur fachgerechten Ausführung erforderlich sind. Der Auftraggeber wird über solche Änderungen vor deren Durchführung informiert. Ergeben sich daraus Mehrkosten, bedarf deren Übernahme der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

    § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Felgen in einem transportfähigen und bearbeitungsgeeigneten Zustand anzuliefern. Die Felgen müssen frei von losen Teilen, groben Verschmutzungen und gefährlichen Substanzen sein.
    2. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer bei Auftragserteilung über alle ihm bekannten Vorschäden, Materialermüdungen, vorherige Reparaturen sowie sonstige Besonderheiten der Felgen vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.

    § 5 Preise und Zahlung

    1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftragnehmers lautet: DE357953817.
    2. Die Zahlung ist bei Abholung der Felgen fällig und kann in bar, per EC-Karte oder per Vorabüberweisung erfolgen. Bei Überweisung ist die Zahlung vor Abholung auf dem Konto des Auftragnehmers einzugehen.
    3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

    § 6 Liefer- und Bearbeitungszeiten

    1. Die angegebenen Bearbeitungszeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin schriftlich vereinbart wurde.
    2. Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen sowie Lieferengpässe bei Materialien.
    3. Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Die Felgen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Benachrichtigung abzuholen.
    4. Wird die Abholung nicht innerhalb der in Absatz 3 genannten Frist vorgenommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem 15. Kalendertag nach Benachrichtigung Lagerkosten in Höhe von 3,00 EUR netto pro Felge und angefangenem Kalendertag zu berechnen.
    5. Werden die Felgen trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellungsbenachrichtigung abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Felgen auf Kosten des Auftraggebers zu verwerten. Der Erlös wird mit den offenen Forderungen (einschließlich Bearbeitungs- und Lagerkosten) verrechnet. Ein etwaiger Überschuss wird an den Auftraggeber ausgezahlt.

    § 7 Abnahme

    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Felgen bei Abholung auf offensichtliche Mängel zu prüfen.
    2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Felgen entgegennimmt oder – nach entsprechender Aufforderung – nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Fertigstellungsbenachrichtigung abgeholt und Mängel gerügt hat.
    3. Offensichtliche Mängel, die bei Abholung nicht unverzüglich gerügt werden, können nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Mangel arglistig verschwiegen.

    § 8 Gewährleistung und Haftung

    Gewährleistung

    1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Arbeiten fachgerecht und nach dem Stand der Technik ausgeführt werden.
    2. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate und gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
    3. Von der Gewährleistung ausgenommen sind:
      • Schäden durch unsachgemäße Behandlung nach Abnahme (insbesondere durch unsachgemäße Montage, Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel oder chemischer Substanzen);
      • normale Abnutzung und Verschleiß;
      • Steinschlag, Bordsteinschäden und mechanische Beschädigungen nach Abnahme;
      • Schäden durch Winterbetrieb mit Streusalz bei Beschichtungen, die nicht ausdrücklich für den Winterbetrieb freigegeben wurden;
      • Schäden durch Einwirkung aggressiver Bremsstäube oder Industrieemissionen;
      • bereits vor der Bearbeitung bestehende Schäden, Materialermüdungen oder verdeckte Mängel, die erst während der Bearbeitung sichtbar werden.

    Haftung

    1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
    2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf bereits vor der Bearbeitung bestehenden Mängeln, Materialermüdungen oder verdeckten Vorschäden beruhen. Werden solche Mängel während der Bearbeitung festgestellt, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werks übernommen hat. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    § 9 Reklamationen

    1. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Feststellung des Mangels, schriftlich oder per E-Mail an den Auftragnehmer zu richten.
    2. Die Reklamation muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels sowie, soweit möglich, fotografische Dokumentation enthalten.
    3. Der Auftragnehmer wird die Reklamation prüfen und dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückmeldung geben. Berechtigte Mängel werden im Rahmen der Nachbesserung kostenfrei behoben. Der Auftragnehmer hat das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche.

    § 10 Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht

    1. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an den übergebenen Felgen zu.
    2. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, die Felgen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzubehalten (allgemeines Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB).

    § 11 Stornierung und Kündigung

    1. Eine kostenfreie Stornierung durch den Auftraggeber ist nur möglich, solange mit den Arbeiten noch nicht begonnen wurde.

    § 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

    1. Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder über die Website) geschlossen, steht dem Auftraggeber als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
    2. Die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird dem Auftraggeber bei Vertragsschluss separat übermittelt und ist zusätzlich auf der Website des Auftragnehmers einsehbar.
    3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung begonnen wurde, nachdem der Auftraggeber hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.

    § 13 Datenschutz

    1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Lionsgroup Trading International GmbH, Gotlandstraße 1, 10439 Berlin.
    2. Im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erhebt und verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers (insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fahrzeug- und Felgendaten) ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
    3. Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Person und zu den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern bestellt) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die auf der Website des Auftragnehmers abrufbar ist.

    § 14 Streitbeilegung

    1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.
    2. Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    § 15 Schlussbestimmungen

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
    3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat und kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
    4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

    Stand: Februar 2026